Vergabepolitik Wohnungen
Laut Mieterverordnung haben bei der Vergabe der Wohnungen sowohl Menschen mit Kindern wie auch Menschen in Notsituationen Vorrang. Dies sind sogenannte «harte» Kriterien. Als «weiches» Vergabekriterium gilt ein «angemessenes» Verhältnis von Einkommen bzw. Vermögen und Mietzins. Die ausführlichen Informationen im «Stadtratsbeschluss Vermietungsverordnung».